Gesetze / Bundespolizei-Laufbahnverordnung

BPolLV

§ 8 Höherer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

Stand: 17.03.2026

Bund2 Fassungen

Der Vorbereitungsdienst für den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei dauert in der Regel zwei Jahre. Er besteht aus einer fachpraktischen Ausbildungsphase und dem Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement (Public Administration – Police Management)“ an der Deutschen Hochschule der Polizei. Einstellungsbehörde ist das Bundespolizeipräsidium. Im Übrigen gilt § 17 der Bundeslaufbahnverordnung.

§ 7 § 9